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Fundtiere im Tierheim abgeben

Fundtiere beschäftigen die Tierheime jeden Tag aufs Neue, denn es kommt täglich vor, dass herrenlose Vierbeiner aufgegriffen werden und vorerst im Tierschutz landen.

Nicht selten werden diese bereits schmerzlich von ihren Besitzern vermisst und sind in einem unbeobachteten Moment entlaufen. Tierhalter, die dies erleben, sind voller Sorge und sollten rasch die umliegenden Tierärzte und Tierschutzvereine informieren.

Zudem ist es ratsam, Tierregister wie Tasso zu nutzen, um die Suchanzeigen möglichst großflächig zu publizieren. So stehen die Chancen dafür, dass das Tier gefunden und seinem Besitzer zugeordnet werden kann, relativ gut. Aber nicht jedes Fundtier im Tierschutz kann seinem Besitzer zugeordnet werden.

Zudem kommt es auch vor, dass Tiere ausgesetzt werden, weil die Haltung nicht fortgesetzt werden soll. Das Tier wird dann sich selbst überlassen und hat Glück im Unglück, wenn es im Tierheim landet. Nur ein Teil der Schützlinge im Tierschutz wird dort abgegeben, schließlich ist der Anteil an Fundtieren nicht zu unterschätzen.

Was kann man tun, wenn man ein streunendes Tier entdeckt?

Beobachtet man ein Tier ohne Besitzer, das augenscheinlich kein Wildtier ist, ist es ratsam, aktiv zu werden und das Tier nicht sich selbst zu überlassen. Mitunter kann man das Tier selbst einfangen. Ist dies nicht möglich, sollte rasch das Tierheim oder ein anderer örtlicher Tierschutzverein informiert werden.

Dies gilt natürlich auch, wenn man das Fundtier einfangen konnte. Auch bei verletzten Wildtieren sollte man den Tierschutz einschalten.

Wann ist ein Fundtier ein herrenloses Tier?

Die Differenzierung zwischen Fundtieren und herrenlosen Tieren ist keineswegs bloße Haarspalterei, sondern von großer Bedeutung, denn daraus ergibt sich, wie mit dem Vierbeiner umzugehen ist.

Zur Unterscheidung können die folgenden Definitionen herangezogen werden:

  • Fundtier
    Bei einem Fundtier handelt es sich um ein Tier, das gefunden wurde. Der Besitzer war somit zumindest nicht zugegen, was darauf zurückzuführen ist, dass der Vierbeiner entlaufen ist.
  • Herrenloses Tier
    Im Gegensatz dazu spricht man von einem herrenlosen Tier, wenn kein Besitzer existiert. Dies ist einerseits bei Wildtieren und andererseits auch bei ausgesetzten Tieren der Fall.

Wie ist die übliche Vorgehensweise bei Fundtieren im Tierheim?

Die Unterscheidung zwischen Fundtier und herrenlosem Tier ist den Tierheimen und Tierschutzvereinen bestens bekannt und sorgt für teils sehr unterschiedliche Vorgehensweisen. Zunächst ist festzuhalten, dass es bei einem Fundtier darauf ankommt, den Besitzer zu ermitteln, um Mensch und Tier wieder zusammenführen zu können.

Ist bekannt, dass ein Tier herrenlos ist, ist dies nicht erforderlich. Unabhängig davon wird der Vierbeiner bei Ankunft im Tierheim erst einmal untersucht und gegebenenfalls medizinisch versorgt. Dann wird er in einer passenden Box untergebracht und bekommt Futter und Wasser.

In den folgenden Tagen machen sich die Pfleger ein genaues Bild vom Verhalten des Tieres und schätzen dieses charakterlich ein. Auch die Verträglichkeit mit Artgenossen, anderen Tieren und beispielsweise Kindern kann im Zuge dessen ergründet werden. Sollte sich ein Fundtier als herrenlos erweisen, kann es schlussendlich vermittelt werden und hat so die Chance auf ein schönes Zuhause.

Wann stehen auch Fundtiere zur Vermittlung?

Ob es sich bei einem aufgefundenen Tier lediglich um ein entlaufenes Fundtier oder ein herrenloses Tier handelt, lässt sich im Tierheim zunächst kaum feststellen. Bei Fundtieren erfolgt daher parallel stets eine Suche nach dem Besitzer.

Verläuft diese ergebnislos, weil das Tier nicht vermisst wird, muss wohl von einem herrenlosen Tier ausgegangen werden, das im Rahmen der Tiervermittlung ein neues Zuhause sucht. Zunächst sieht das BGB aber bei Fundsachen, zu denen auch Fundtiere gehören, einen sechsmonatigen Rechtsanspruch des Eigentümers beziehungsweise Halters vor.

Eine Adoption ist folglich erst nach einem halben Jahr möglich. Unter Vorbehalt können Fundtiere aber schon vor Ablauf dieser Frist vermittelt werden, wobei die endgültige Adoption erst nach sechs Monaten erfolgen kann.

Worauf muss man achten, wenn man ein Fundtier aus dem Tierheim adoptiert?

Menschen, die ein einstiges Fundtier aus dem Tierheim bei sich aufnehmen möchten, sollten nicht nur gegebenenfalls um die sechsmonatige Frist wissen, sondern sich auch vor Augen führen, dass über die Vergangenheit des Vierbeiners nichts bekannt ist und es diesbezüglich nur gemutmaßt werden kann. Man weiß nicht, was das Tier bereits durchmachen musste und sollte daher besonders geduldig und einfühlsam vorgehen.

Ausreichend Zeit zum Kennenlernen und eine sanfte Eingewöhnung sind daher unbedingt erforderlich.

Die Vermittlung von Fundtieren

Bei Fundtieren ist häufig nicht klar, ob es sich um herrenlose oder entlaufene Haustiere handelt. Dies macht die Vermittlung sehr schwer, denn zunächst ist eine sechsmonatige Frist abzuwarten. In dieser Zeit kann das Tierheim nach den möglichen Besitzern suchen, während zugleich der Halter auf der verzweifelten Suche nach seinem Vierbeiner diesen zurückbekommen kann, falls er im Tierschutz fündig wird. Es geht somit darum, dass es die Möglichkeit geben muss, dass Mensch und Tier wieder zueinanderfinden.

Für das Tier ergibt sich aus der 6-Monats-Frist die Situation, dass es vorerst nicht vermittelt werden kann. Das bedeutet aber nicht, dass es im Tierheim bleiben muss. Mitunter ist eine Unterbringung in einer Pflegestelle oder beim Finder möglich. Erst nachdem ein halbes Jahr vergangen ist, kann die dauerhafte Tiervermittlung erfolgen.

Der ursprüngliche Halter kann allerdings noch drei Jahre einen Anspruch geltend machen. Die Vermittlung von Fundtieren erweist sich somit immer wieder als heikles Thema.

Achtung! Tipp aus der Redaktion

Fundtiere, die hilflos draußen herumirren, können sich glücklich schätzen, wenn sie gefunden und eingefangen werden. Obwohl sie sich zunächst oftmals zur Wehr setzen, haben sie so Glück im Unglück, schließlich befinden sie sich dann wieder in menschlicher Obhut und werden angemessen versorgt.

Viele Finder/innen wollen das Fundtier aber gar nicht ins Tierheim bringen, sondern ihm ein neues Zuhause schenken. Dabei ist der folgende Tipp aus unserer Redaktion unbedingt zu beachten.

Behalten Sie das Fundtier nicht einfach!

Wird ein Fundtier einfach behalten, ist dies rechtlich als Unterschlagung zu werten, schließlich ist der Finder nicht der Besitzer des Tieres und verhindert, dass der ursprüngliche Halter sein Tier zurückbekommt. Ansonsten liegt strafrechtlich eine Fundtierunterschlagung vor, die einen Diebstahl darstellen kann.

Finder sollten sich nicht strafbar machen und das Tierheim, Fundbüro der Stadt und/oder die Polizei informieren. Häufig kann das Fundtier vorläufig in ihrer Obhut verbleiben, bis der Halter gefunden wird. Gelingt dies nicht, kann eine legale Adoption des Tiers erfolgen.