Schutzgebühr bei der Tiervermittlung
Die Schutzgebühr bei der Tiervermittlung ist üblicherweise in keiner Weise kostendeckend und darf auch nicht als Verkaufspreis missverstanden werden. Die Tierheime und Tierschutzvereine erheben solche Gebühren nicht, um sich daran zu bereichern und Profit zu machen. Nichtsdestotrotz darf man nicht vergessen, dass die Unterbringung, Versorgung und Vermittlung von Tieren eine sehr kostenintensive Angelegenheit sein kann, so dass die Finanzierung des Tierschutzes auf wackligen Beinen steht. Die im Rahmen der Tiervermittlung erhobene Schutzgebühr kann zumindest zu einer Entspannung der Lage beitragen, denn einerseits ist ein Vierbeiner erfolgreich vermittelt und andererseits spült dies etwas Geld in die leeren Kassen.
Warum gibt es im Tierschutz eine Schutzgebühr?
Bei vielen Menschen, die ein Tier aus dem Tierheim aufnehmen möchten, stellt sich die Frage, wozu überhaupt Schutzgebühren erhoben werden. Die Tierschützer sollten vielmehr froh sein, dass sich Interessenten finden, die einem solchen Vierbeiner eine zweite Chance geben. Dies ist auch absolut zutreffend, aber es kommt auch darauf an, die Schützlinge in die richtigen Hände zu geben. Das Tierheim soll aber keine Quelle für kostenlose Haustiere sein, sondern den Tieren ein schönes Leben ermöglichen. In Anbetracht der Tatsache, dass die Haustierhaltung oftmals eine kostspielige Angelegenheit ist, sollten sich verantwortungsvolle Menschen nicht von ein paar Euro Schutzgebühr abhalten lassen.
Die obligatorische Schutzgebühr bei der Tiervermittlung dient einer ersten Selektion der Interessenten und soll gleichzeitig einen gewissen Respekt dem Tier gegenüber zum Ausdruck bringen, ohne dieses jedoch zur bloßen Ware zu degradieren. Außerdem ist zu bedenken, dass die Schutzgebühr in den Betrieb des Tierheims fließt und somit einen Beitrag zur Finanzierung der Tierschutzarbeit leistet. In Anbetracht der Tatsache, dass das vermittelte Tier einige Zeit im Tierheim versorgt wurde, ist eine Vermittlungsgebühr ohnehin absolut berechtigt. Die Schutzgebühren sind daher nicht aus dem Tierschutz wegzudenken und werden hier fest einkalkuliert.
Übersicht über die Schutzgebühren bei der Tiervermittlung
Die Höhe der jeweiligen Schutzgebühr ist nicht einheitlich geregelt und liegt mehr oder weniger im Ermessen des Tierheims. Dementsprechend existieren zum Teil gravierende Differenzen. Obgleich die Tierschutzvereine üblicherweise über Gebührenordnungen verfügen, die die Vermittlungsgebühren exakt regeln, sind diese keineswegs in Stein gemeißelt. Im Einzelfall kann durchaus davon abgewichen werden. Ob und in welcher Höhe eine Schutzgebühr im Rahmen der Tiervermittlung zu begleichen ist, lässt sich pauschal also nicht sagen. Hier ist es ratsam, mit den Tierschutzvereinen ins Gespräch zu kommen. Die Schutzgebühr sollte allerdings kein Hinderungsgrund sein, schließlich können im Laufe der Tierhaltung durch Futter- und Tierarztkosten weitaus höhere Kosten entstehen. Wer sich einen ersten Eindruck von den üblichen Schutzgebühren verschaffen möchte, kann die folgenden Ausführungen beachten:
- Hund: beispielsweise 250 Euro
- Katze: beispielsweise 100 Euro
- Vögel: beispielsweise ab 20 Euro
- Kleintiere: beispielsweise ab 10 Euro
- Exoten: nach Absprache
Je nach Alter, Gesundheitszustand und Art des Tieres sowie je nach Gebührenordnung des Tierheims kann es hier allerdings teils deutliche Abweichungen geben. Die genannten Schutzgebühren bei der Tiervermittlung können daher lediglich als Orientierungswerte herangezogen werden.